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Der Gesetzgeber hat festgelegt, daß Kinder unter 12 Jahren oder unter einer Größe von 1,50 m in Kraftfahrzeugen generell durch ein geeignetes Kinderrückhaltesystem gesichert sein müssen. Ein Kinderrückhaltesystem ist dann für den Gebrauch zugelassen, wenn es eine ECE 44-Plakette trägt - das Zeichen dafür, daß es nach den entsprechenden europäischen Norm geprüft und zugelassen ist. Beim Neukauf eines Sitzes sollten Eltern darauf achten, daß die Plakette die Ziffer 44-03 aufweist. Außerdem sollten Eltern durch Probesitzen des Kindes und durch Probeeinbau im Pkw sicherstellen, daß das Modell auch wirklich paßt. Zur Sicherung der Kinder gehört auch das richtige Ein- und Aussteigen immer nur an der Gehwegseite - und das Verriegeln der Türen mit der Kindersicherung.
Kinder sind auch auf dem Fahrrad Mitfahrer. Deshalb soll die Anschaffung eines Fahrrad-Kindersitzes unbedingt mit einer guten fachlichen Beratung verbunden sein. Und: immer an den Fahrradhelm denken!
“Kinder als Mitfahrer” ist ein Baustein des Programms “Kind und Verkehr” des DVR und seiner Mitglieder. |